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Energiepass und Energieausweis

Für die Eigentümer der etwa acht Millionen Gebäude in Deutschland kommt ab dem 1.Juli 2008 der Energiepass oder Energieausweis. Als Gütesiegel bewertet der Energieausweis oder Energiepass ein Gebäude energetisch und macht den Energieverbrauch für potentielle Mieter oder Käufer transparenter. Wer eine Wohnung vermietet, verpachtet oder verkauft, die bis 1965 erbaut wurde, muss über einen Energiepass oder Energieausweis verfügen. Häuser, welche nach 1965 fertiggestellt wurde haben noch eine Frist bis zum ersten Januar nächsten Jahres, um sich einen Energiepass oder Energieausweis zu beschaffen.

Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, benötigen den Energieausweis erst ab Juli 2009. Das neue Gesetz der Bundesregierung soll die Besitzer von Häuser und Wohnungen und besonders von Altbauten dazu anleiten diese regelmäßig zu sanieren und damit langfristig zu erhalten. Während der Bedarfsausweis nach dem von einem Fachmann nach einer technische Analyse berechneten Energiebedarf erstell wird, entsteht der Verbrauchsausweis aufgrund der Heizkostenabrechnungen der zurückliegenden drei Jahre. Zu empfehlen ist der Bedarfsausweis, da er Schwachstellen im Energieverbrauch herausarbeitet, Hinweise für eine optimale Modernisierung bietet und eine Bewertungsgrundlage liefert, die von den Mietern unabhängig ist. Besitzer, die ihr Eigentum weder vermieten noch verkaufen wollen benötigen keinen Energiepass oder Energieausweis.

Einen Energiepass oder Energieausweis erhalten sie zum Beispiel in Ingenieursbüros oder Energieagenturen. Für einen Energieausweis oder Pass muss man zur Zeit zwischen 100 und 300 Euro zahlen. Wer sich die Kosten sparen möchte und bei dem Verkauf oder der Vermietung von Gebäuden keinen Energiepass vorlegen kann, muss mit einer Strafe von bis zu 15000 Euro rechnen.

Abgelegt in: Energiepass Juli 2008

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